GLÖZ 7 ab 2026: Mit Zweitfruchtmais doppelt ernten
Neue GLÖZ-7-Regeln erfordern Anpassungen im Maisanbau. Wer den Stichtag 24. Juni nutzt, kann ultrafrühen Mais als Zweitfrucht anbauen – ohne Anrechnung als Hauptkultur. So sichern Sie sich zwei Ernten.
Die neuen GLÖZ-7-Vorgaben verändern den Maisanbau grundlegend: Mais-Mischkulturen werden ab 2026 vollständig als Mais gewertet. Damit entfällt eine bisher wichtige Möglichkeit zur Erfüllung der Fruchtfolgeauflagen. Für viele Betriebe stellt sich die Frage: Wie lassen sich weiterhin wirtschaftliche, regelkonforme Lösungen umsetzen und gleichzeitig genügend Futter produzieren?
Die Antwort liegt im gezielten Einsatz von ultrafrühem Zweitfruchtmais.
Neue Regel – neue Möglichkeit
Entscheidend ist der neue Stichtag: der 24. Juni. Künftig gilt die Kultur als Hauptkultur, die im Zeitraum vom 1. Juni bis 15. Juli am längsten auf der Fläche steht. Wird die Vorfrucht – etwa Wintergerste, GPS oder Feldgras – bis zum 23. Juni geerntet und der Mais ab dem 24. Juni gesät, zählt dieser als Zweitfrucht und wird nicht als Hauptkultur angerechnet. Das eröffnet eine klare Strategie: Erst ernten, dann direkt wieder säen – und so die Vegetationszeit optimal nutzen.

